Umbuchungsschutz

Umbuchungsschutz - welche Versicherer übernehmen diese?

Allianz:

Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 50,- je Person / Objekt. Sofern vertraglich vereinbart, ersetzt AGA bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter Person, bei Objektbuchungen bis zu höchstens € 40,- je Objekt.

BBV:

Die Bayerische erstattet entstehende Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der versicherten Reise angefallen wären, sofern die versicherte Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.

Würzburger:

Die Würzburger erstattet die entstehenden Umbuchungskosten bis maximal 50,– EUR pro versicherte Person, sofern die versicherte Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.

Sekur:

Wenn Sie alternativ die Reise umbuchen, erstattet der Versicherer Ihnen die erforderlichen Gebühren für eine Umbuchung, ferner die Kosten für eine Umbuchung, die höher sind als die einer unverzüglichen Stornierung der Reise.

TAS:

Der Versicherer erstattet die entstehenden Umbuchungsgebühren der versicherten Person bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, sofern die versicherte Person Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte.

ERV

Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet der Versicherer die Umbuchungsgebühren und leistet höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

Union

Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten. Storniert eine bei der URV versicherte Risikoperson bei gemeinsamer Buchung eines Doppelzimmers die Reise aus versichertem Grund, erstatten wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag sowie zusätzliche Umbuchungsgebühren oder die anteiligen Kosten der ausgefallenen Risikoperson für das Doppelzimmer. Die Erstattung ist auf die Höhe der Stornokosten einer Komplettstornierung begrenzt und greift nur, wenn Sie sich entscheiden, die Reise alleine anzutreten.

Hanse Merkur

Wird eine Reise umgebucht, ersetzt die Hanse Merkur die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Buchen Sie die Reise ohne Vorliegen eines versicherten Ereignisses bis 42 Tage vor Reiseantritt um, erstattet Ihnen die HanseMerkur die Kosten der Umbuchung bis zu einem Betrag von 30,– EUR pro Person bzw. Objekt. Sie haben zusammen mit einer Risikoperson, die die Reise aus einem versicherten Grund stornieren muss, ein Doppelzimmer gebucht. Die HanseMerkur ersetzt Ihnen in diesem Fall bis zur Höhe der Kosten einer Komplettstornierung, den Einzelzimmerzuschlag und weitere Umbuchungsgebühren oder die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das Doppelzimmer.

Sollten Unklarheiten auftreten, rufen Sie uns einfach an.