Reiserücktrittsgrund - Impfunverträglichkeit


Dieses Risiko ist dann mitversichert und muss eine Impfung betreffen, die für das Reiseland vorgeschrieben ist oder von einer Impfung herrühren, die für die Reise in ein Land aus reisemedizinischer Sicher empfohlen wird. Es besteht dann ein Anspruch auf die Leistung der Reiserücktrittsversicherung, wenn nach einer Impfung gesundheitliche Probleme akut werden. Sie müssen jedoch so gravierend sein, dass der Reiseantritt durch sie unzumutbar wird. Zu beachten ist zudem: Stehen für die vorgeschriebene Impfung mehrere Impfstoffe zu Wahl, muss der Versicherte jenen Impfstoff wählen, der für ihn verträglich ist.

Reisemedizinisch empfohlene Impfung

Bei einer reisemedizinisch empfohlenen Impfung zahlt der Versicherer, wenn der Antritt der Reise auf Grund einer Impfung, die der Arzt für das Reiseland dringlich empfiehlt, durch eine Impfunverträglichkeit unzumutbar ist. Der Versicherungsschutz besteht jedoch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer von seiner Impfunverträglichkeit oder wenn sie generell anzunehmen ist (so etwa im Falle einer Schwangerschaft). Des Weiteren geht der Versicherungsschutz verloren, wenn die Impfung fehlschlägt (wenn etwa nicht genügend Antikörper aufgebaut werden).