Verhalten im Krankenhaus im Ausland

Wie soll ich mich bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland verhalten?

Sofern Sie sich stationär im Ausland behandeln lassen müssen, sollten Sie schnellstmöglich sich mit Ihrem Krankenversicherer in Verbindung setzen. Sind sie dazu nicht in der Lage , muss dieses über eine Begleitperson oder im Todesfall der Rechtsnachfolger erfolgen.
Und hier nun die einzelnen Aussagen unserer Versicherer.

BDAE

Ist bei uns nicht notwendig. Im Stationären Bereich erfolgt es meistens direkt über das Krankenhaus und uns. Im Ambulanten Bereich zahlt der Kunde die Rechnungen direkt und reicht uns die Rechnungen ein. Beim Einreichen müssen aber auch bei uns die im Bericht geforderten Daten enthalten sein. (Name und Anschrift des Geschädigten - Art der Erkrankung – Diagnose – Dauer des Aufenthaltes)

ALLIANZ - AGA

Der Patient ist bei einem Krankenhaus Aufenthalt verpflichtet, innerhalb von 24 Std. sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise und ggf. auch den Rücktransport abzuklären.

Signal Iduna

Sollte ein Krankheitsfall ,nur ambulante Behandlung eintreten, ist der Kunde nicht verpflichtet, sofort unser 24-Stunden-Notfall-Telefon zu benachrichtigen. Allerdings ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Rückführungskosten nach Teil E § 2,2 der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen der SIGNAL IDUNA, dass unverzüglich eine Kontaktaufnahme mit dem 24-Stunden-Notfallservice des Versicherers erfolgt und der Rücktransport durch diesen organisiert wird.

Würzburger

Unsere normalen Bedingungen sehen nicht vor, einen Schaden innerhalb einer bestimmten Zeit zu melden. Wichtig für uns ist, dass der Versicherungsnehmer beim einreichen seiner Belege alle medizinischen Leistungen nachweisen kann.
In unseren Bedingungen für die Assistance - Leistungen gibt es eine 48 Stunden Meldepflicht. Allerdings handelt es sich hier zu 90 % um Großschäden, die von uns begleitet werden müssen. Kleinschäden werden normal nicht bei der Assistance gemeldet. Kleinschäden vor Ort bezahlen und Rechnungen - mit Diagnose usw. bei uns einreichen. Bei einem Großschaden bitte die Assistance kontaktieren. (Großschäden = sie sind nicht mehr in der Lage, die Aufwendungen vorzufinanzieren.)

Europäische

Im Rahmen der Reisekrankenversicherung gehört zu den Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles: Die versicherte Person bzw. im Todesfall der Rechtsnachfolger ist verpflichtet, vor Beginn einer stationären Heilbehandlung ( ist dieses nicht möglich, dann schnellstmöglich innerhalb von 24 Std. ) , vor Durchführung von Krankenrücktransporten, Bestattungen im Ausland, Überführungen im Todesfall sowie nach Eintritt von sonstigen Versicherungsfällen, für die Beistandsleistungen in Anspruch genommen werden können, unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der Europäischen Versicherung aufzunehmen.

HanseMerkur

Nach Auskunft der Hanse Merkur gibt es hier keine bindenden Verpflichtungen. Die eingereichten Rechnungen müssen selbstverständlich alle benötigten Informationen enthalten: Name und Anschrift des Versicherten, Diagnose, Art der Behandlung ) Sie haben bei diesem Versicherer die Möglichkeit, auch nach 3 Jahren noch die Rechnungen einzureichen.

Sofern Sie alle Notrufnummern sämtlicher Versicherer (auch die der Gesellschaften, mit denen wir nicht zusammen arbeiten) wünschen, können sie diese sich als App auf ihr Handy speichern.