Auslandsreisekrankenversicherung und Vorerkrankungen

Sind Vorerkrankungen bei der Auslandskrankenversicherung mitversichert?

Es ist ja allgemein bekannt, das Vorerkrankungen (oder laufende Behandlungen) vom Leistungsumfang der Versicherung ausgeschlossen sind. Ferner sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Urlaubsreisen Leistungsausschlüsse darauf abgestellt, dass keine Leistungen für die Kosten solcher Behandlungen gewährt werden können von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.
Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungskosten, wenn die Reise zum Zwecke der Behandlung angetreten wird.
Das betrifft alle chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes, Asthma, Muskelschwund, koronare Herzerkrankungen, Suchtkrankheiten.

Für Mitglieder von Gesetzlichen Krankenversicherungen

Menschen mit Vorerkrankungen wie multiple Sklerose, Diabetes oder Dialysepatienten sollten ihrer Krankenkasse nach­weisen, dass sie keine private Versicherung für notwendige Behandlungen im Ausland finden.
Entweder Sie kopieren unsere Aufstellung mit den Angaben der Versicherer oder sie legen ein Ablehnungs­schreiben vor, in denen der Versicherer bestätigt, dass er Behand­lungs­kosten für die Krankheit nicht übernimmt.
Dann übernimmt die Kasse nach Prüfung die Kosten.

Reisekranken-Versicherer bezahlen keine vorhersehbaren Behandlungen. Chronisch Kranken hilft aber die Krankenkasse. Finanztest erklärt, worauf es beim Versicherungs­schutz auf Reisen ankommt.

So steht es im Sozialgesetz ( Stiftung Finanztest 08.04.2013 )

Der Schutz von chro­nisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetz­buch V in Paragraf 18 fest­geschrieben. Für sechs Wochen im Kalender­jahr über­nimmt die Kasse auch außer­halb Europas die Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schu­lischen oder Studien­gründen einen außer­europäischen Aufenthalt planen.

Eine private Reisekranken­versicherung brauchen Sie trotzdem noch für Notfälle im Ausland, die nichts mit der Vorerkrankung zu tun haben – seien es Zahn­schmerzen, ein Beinbruch, die Folgen eines Auto­unfalles oder ein Rücktransport.